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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Begriffsbestimmungen

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Ausdrücke haben folgende Bedeutungen:

Lieferung - die Herstellung der bezeichneten Ware und ihre Lieferung an den vom Kunden angegebenen Ort oder jede andere Leistung aus dem mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag, einschließlich des Versands von Waren oder der Erbringung einer Dienstleistung infolge der Annahme der vom Kunden über die Plattform aufgegebenen Bestellung durch MORIS;

Kunde - eine natürliche oder juristische Person oder eine Organisationseinheit, die keine juristische Person und nach dem Gesetz rechtsfähig ist, einen Vertrag mit MORIS abszuschließen;

MORIS - Moris Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością (GmbH) mit Sitz in Chorzów (41-503), ul. Wiejska 27, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters beim Amtsgericht Katowice-Wschód in Katowice, VIII. Handelsabteilung des Landesgerichtsregisters unter der Nummer KRS 0000407187, NIP 6462926930, REGON 242812590, mit einem Stammkapital von 46.000.000,00 PLN;

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen als Anhang 1 zum Vertrag;

Plattform - die Einkaufsplattform auf der Website: www.moris.eu

Parteien - MORIS und der Kunde, die im Rahmen des abgeschlossenen Vertrags gemeinsam bezeichnet werden;

Vertrag- ein Vertrag über die Lieferung von Waren oder die Erbringung einer Dienstleistung, der zwischen MORIS und dem Kunden abgeschlossen wird, auch infolge einer Kundenbestellung über die Plattform und anschließender Bestätigung und Annahme durch MORIS; 


§ 2 Allgemeine Bestimmungen

1.    Die AGB gelten für den Vertrag und sind ein Bestandteil des Vertrages. Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen des Vertrages und der AGB sind die Bestimmungen des Vertrages maßgebend.

2.    Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen MORIS und dem Kunden. Mit dem Abschluss des Vertrages bestätigt der Kunde oder eine von ihm bevollmächtigte Person, dass ihm die AGB bekannt sind und er sie in vollem Umfang anerkennt.

3.    Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

§ 3 Bedingungen für die Vertragserfüllung

1.    Alle Dienste und Leistungen werden auf vertraglicher Basis erbracht.

2.    Bei einer Bestellung über die Plattform kommt der Vertrag zustande, sobald MORIS dies per E-Mail oder durch eine Mitteilung auf der Plattform bestätigt.

3.    Eine über die Plattform aufgegebene Bestellung muss insbesondere folgende Angaben enthalten: Kundenidentifikationsdaten, Art der Dienstleistung oder des Leistungsgegenstands, Merkmale der Waren oder Dienstleistungen. Der Kunde gibt bei der Bestellung die folgende Erklärung ab: 
“Ich erkläre, dass ich mit der Zahlung fälliger Verbindlichkeiten nicht im Rückstand bin und dass ich nicht im Nationalen Schuldnerregister, im Wirtschaftsinformationsbüro, im Nationalen Schuldenregister, im Nationalen Wirtschaftsinformationsbüro oder in einem anderen Register mit Daten unzuverlässiger Schuldner eingetragen bin.”
Im Falle einer falschen Erklärung und/oder einer negativen Kundenverifizierung behält sich MORIS das Recht vor, die Auftragsbestätigung und somit die Annahme der Bestellung zu verweigern.

4.    MORIS haftet nicht für das Ergebnis der erbrachten Leistung bei Verwendung eines ungeeigneten und von vertraglichen Bestimmungen abweichenden Materials, wenn der Kunde im Voraus darüber informiert wurde oder wenn die gelieferte Ware versteckte Mängel aufweist.


§ 4 Termin der Lieferung bzw. Dienstleistungserbringung

1.    Als Liefertermin gilt das im Vertrag angegebene Datum.

2.    Für Verträge, die aufgrund einer über die Plattform aufgegebenen Bestellung abgeschlossen werden, gilt die in der Auftragsbestätigung von MORIS aufgeführte Frist als Richttermin. MORIS behält sich das Recht vor, diese Frist zu ändern, insbesondere unter Berücksichtigung der AGB-Bestimmungen gemäß Abs. 6 und 7.

3.    MORIS übernimmt keine Haftung für Lieferverzögerungen infolge von unabsichtlichen und vorhersehbaren Ereignissen.

4.    Die Lieferung der Waren erfolgt wie im Vertrag angegeben.

5.    Im Falle eines Vertragsabschlusses über die Plattform ist MORIS verpflichtet, dem Kunden per E-Mail oder auf der Plattform die Versendung der Ware mitzuteilen.

6.    MORIS behält sich das Recht vor, den Liefertermin zu ändern, wenn Umstände eintreten, auf die MORIS keinen Einfluss hat.
 
7.    Kommt es infolge der in Absatz 5 genannten unabsichtlichen Ereignissen zu einer Lieferverzögerung, die länger als einen Monat andauert, kann der jeweilige Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Vertragspartei unverzüglich gekündigt werden.

8.    Entscheidet sich der Kunde für eine elektronische oder eine Kartenzahlung, so wird die Auftragserfüllung ab dem Zeitpunkt der Zahlungsautorisierung gerechnet. Bei einer Vorauszahlung per traditionelle Überweisung wird die Lieferzeit ab dem Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto des Verkäufers gerechnet.


§ 5 Zahlung

1.    Der Preis der Waren oder Dienstleistungen wird durch den Vertrag bestimmt. Der Preis enthält insbesondere die Umsatzsteuer, die Versandkosten und sonstige Nebenleistungen, wobei die bei der Ausführung des Auftrages anfallenden Kosten, wie z. B. Umschlag, Zölle oder sonstige bei der Auftragserfüllung anfallende Gebühren und Steuern, vom Kunden zu tragen sind, was der Kunde mit dem Vertragsabschluss akzeptiert hat.

2.    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Umsatzsteuerrechnungen in elektronischer Form zu erhalten, die auf der Plattform im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde erhält dann für jede Lieferung mit der Versandbestätigung eine Mitteilung über die Verfügbarkeit einer elektronischen Rechnung.

3.    Soweit im Vertrag nicht anders geregelt, ist die Zahlung für die erbrachte Leistung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf das darin angegebene Bankkonto von MORIS zu leisten, vorbehaltlich Absatz 4. Für Zahlungen per Banküberweisung vereinbaren die Parteien als Zahlungsfrist das Datum der Gutschrift auf dem Bankkonto von MORIS.

4.    Im Falle eines Zahlungsverzugs im Sinne des Absatzes 1 ist MORIS berechtigt, dem Kunden weitere Leistungen einzustellen und für jeden Verzugstag gesetzliche Zinsen zu berechnen. Außerdem behält sich MORIS das Recht vor, die Rückgabe der gelieferten Waren zu verlangen.

5.    Der Online-Zahlungsdienstleister ist Blue Media S.A. mit Sitz in Sopot. Blue Media S.A. ist ein nationales Zahlungsinstitut, das von der polnischen Finanzaufsichtskommission beaufsichtigt wird und von der polnischen Nationalbank für den Betrieb des BlueCash-Zahlungssystems zugelassen ist. Die Gesellschaft ist PCI DSS zertifiziert und arbeitet nach ISO 27001. Die Lösungen von Blue Media erfüllen die Anforderungen der Regulierungsbehörden der Branche: NBP (polnische Nationalbank), KNF (polnische Finanzaufsichtskommission ) und UODO (polnische Datenschutzbehörde).    

6.        Die Plattform unterstützt fast 400 Zahlungsarten, darunter insbesondere: BLIK, 1-Click-Zahlungen, Pay by Link, Schnellüberweisungen über: mBank S.A. mit Sitz in Warszawa, Bank Pekao S.A. mit Sitz in Warszawa, Credit Agricole Bank Polska S.A. mit Sitz in Wrocław, Santander Bank Polska S.A. mit Sitz in Warszawa, PKO BP S.A. mit Sitz in Warszawa, Nest Bank S.A. mit Sitz in Warszawa, ING Bank Śląski S.A. mit Sitz in Katowice, BNP Paribas Bank Polska mit Sitz in Warszawa, City Bank Handlowy S.A. mit Sitz in Warszawa, Alior Bank S.A. mit Sitz in Warszawa, Bank Pocztowy S.A. mit Sitz in Bydgoszcz, Bank Millennium S.A. mit Sitz in Warszawa, Bank Nowy S.A. mit Sitz in Poznań, T-Mobile Usługi Bankowe, Plus Bank S.A. mit Sitz in Warszawa, Zahlungskarten:

  • Visa
  • Visa electron
  • MasterCard
  • Mastercard Electronic
  • Maestro

sowie Apple Pay, Google Pay, Online-Ratenzahlungen, wiederkehrende Zahlungen bzw. Pay Smartney.

7.    Die Zahlungsbedingungen und die Geschäftsordnung von Blue Media Service sowie die Geschäftsordnung von BlueCash Zahlungssystem finden Sie unter: https://pomoc.bluemedia.pl/dokumenty.

§ 6 Garantie und Gewährleistung

1.    MORIS gewährleistet die hohe Qualität der Dienstleistungen und ihre Konformität mit den einschlägigen Normen für diese Art von Dienstleistungen, die Einhaltung der abgeschlossenen Verträge und der vereinbarten Spezifikationen. MORIS erbringt die Leistungen im guten Glauben und mit angemessener Sorgfalt. 

2.    Sofort nach Erhalt der Ware hat der Kunde die Qualität und und die Menge zu überprüfen. Stellt der Kunde dabei Abweichungen von dem Vertrag fest, wird er MORIS unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Ware, darüber informieren; bei Selbstabholung der Ware im Sitz der Firma MORIS ist der Kunde verpflichtet, die Abweichungen unverzüglich zu Protokoll zu geben, und zwar in Anwesenheit eines Mitarbeiters von MORIS – andernfalls werden Reklamationen nicht berücksichtigt.

3.    Der Kunde hat auch die Möglichkeit, eine Reklamation über das auf der Plattform verfügbare Kontaktformular einzureichen.

4.    MORIS ist zur Stellungnahme innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation verpflichtet.

5.    Die von MORIS gewährte Garantiezeit beträgt 2 Jahre ab Anlieferung der Ware oder Erbringung der Dienstleistung, sofern nicht anders vereinbart. Bei Reparatur mangelhafter Ware oder Lieferung der Neuware durch MORIS beginnt die Garantie neu zu laufen.

6.    Werden während der Garantiezeit Mängel an der Ware festgestellt, ist der Kunde verpflichtet, MORIS innerhalb von 30 Tagen nach Auftreten der Mängel zu informieren. Für eine Mitteilung kann der Kunde das auf der Plattform verfügbare Kontaktformular verwenden. Die Mängelanzeige ist von MORIS zu bestätigen und innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung der Anzeige zu beantworten.

7.    Bei festgestellten Mängeln verpflichtet sich MORIS, die mangelhafte Ware durch eine mangelfreie Ware zu ersetzen oder den Mangel zu beseitigen.

8.    Der Ersatz der Ware durch eine mangelfreie Ware oder die Nachbesserung des Mangels erfolgt unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab der Mängelanzeige. Wird innerhalb dieser Frist keine mangelfreie Ware geliefert oder wird der Mangel nicht behoben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

9.    MORIS ist berechtigt, die Beseitigung eines Mangels zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Die mangelhafte Ware wird dann gegen neue, mangelfreie Ware ersetzt.
 
10.    Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag oder bei Verlangen nach Lieferung mangelfreier Ware hat der Kunde die Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum des Rücktritts vom Vertrag oder ab Geltendmachung des Anspruchs auf eigene Kosten an MORIS zu liefern. 

11.    Die Voraussetzung für die Annahme einer Reklamation zur Bearbeitung durch MORIS ist die Lieferung von unbeschädigten, nicht im Produktionsprozess oder auf andere Weise bearbeiteten Waren unter den in Absatz 10 genannten Bedingungen. Diese Waren müssen außerdem hinsichtlich der in den Bescheinigungen enthaltenen Parameter rückverfolgbar sein, und vorverpackte Waren müssen in ihrer unbeschädigten Originalverpackung geliefert werden. Andernfalls behält sich MORIS das Recht vor, die Annahme der Reklamation zur Bearbeitung abzulehnen.

12.    Die Gewährleistungsrechte für Sach- oder Rechtsmängel verjähren zwei Jahre ab Anlieferung der Ware beim Kunden. Dieser Anspruch steht nur jenen Kunden zu, die Verbraucher sind im Sinne von Artikel 221 des Gesetzes vom 23. April 1964 – Zivilgesetzbuch (GBl. von 2022, Pos. 1360, in der aktuellen Fassung).

13.    MORIS haftet nicht für Mängel an der Ware, die sich aus bestimmungswidriger Verwendung und Nichtbeachtung technischer Eigenschaften, aus Ausführungs- oder Konstruktionsfehlern Dritter oder aus Nichtbeachtung von Herstelleranweisungen ergeben.

14.    MORIS ist von jeglicher Gewährleistungspflicht befreit, wenn der Kunde den Mangel zum Zeitpunkt der Bestellung, des Vertragsabschlusses oder der Lieferung der Ware kannte. 

§ 7 Haftung und Vertragsstrafen

1.    Wird ein Auftrag ganz oder teilweise zurückgezogen, so ist der Kunde verpflichtet, alle für MORIS im Zusammenhang mit der Auftragserfüllung entstandenen Kosten zu tragen.

2.    In dem in Absatz 1 genannten Fall ist MORIS außerdem berechtigt, dem Kunden eine Vertragsstrafe in Höhe von 25 % des geschuldeten Gesamtpreises in Rechnung zu stellen. Die vom Kunden geleisteten Vorauszahlungen werden zunächst auf die Vertragsstrafe angerechnet.

3.    Erfolgt keine Zahlung und/oder Abnahme des Leistungsgegenstandes oder der Dienstleistung durch den Kunden innerhalb der von den Parteien vereinbarten Frist, so haftet der Kunde für den daraus entstehenden Schaden.

§8. Rücktritt vom Vertrag

1.    Dem Kunde, der beim Vertragsabschluss über die Plattform als Verbraucher gilt, steht das Recht zu, innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der gekauften Ware (bzw. des letzten Artikels, der letzten Charge oder des letzten Teils der Ware, wenn die Bestellung aus mehreren Chargen bzw. separat zu liefernden Teilen besteht) ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, vorbehaltlich § 7 Abs. 1 der AGB.

2.    Im Falle des Rücktritts vom Vertrag ist der Kunde verpflichtet, die Ware innerhalb von 14 Tagen ab dem Rücktrittsdatum an den Sitz von MORIS zu liefern.

3.    Die Rücktrittsfrist gilt als eingehalten, wenn die Erklärung über die Geltendmachung des Rücktrittsrechts vor Ablauf der Rücktrittsfrist versendet und die Ware innerhalb der in Absatz 2 genannten Frist zurückgegeben wird.

4.    Die Voraussetzung für die Annahme der Rücksendung ist, dass die Waren unbeschädigt sind, nicht im Produktionsprozess oder auf andere Weise bearbeitet wurden und hinsichtlich der in den Bescheinigungen enthaltenen Parameter rückverfolgbar sind. Vorverpackte Waren müssen in ihrer unbeschädigten Originalverpackung geliefert werden.

5.    Der Verkäufer erstattet die Zahlung mit der von dem Verbraucher verwendeten Zahlungsart, es sei denn, der Verbraucher hat sich ausdrücklich mit einer anderen Art der Erstattung einverstanden erklärt, die für ihn keine Kosten verursacht.

§9 Abtretung

Keine der Vertragsparteien ist berechtigt, ihre Rechte oder Pflichten auf einen Dritten zu übertragen.

§10 Vertraulichkeit

1.    Die Vertragsparteien verpflichten sich, die technischen, organisatorischen, kommerziellen und sonstigen Informationen, die im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung gegenseitig zur Verfügung gestellt werden, vertraulich zu behandeln und nicht für andere als die in diesem Vertrag genannten Zwecke zu verwenden, sowie zur Geheimhaltung sämtlicher Informationen, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwendung durch die Vertragsparteien für andere als die in diesem Vertrag genannten Zwecke die Interessen der Vertragsparteien während oder nach Beendigung dieses Vertrags beeinträchtigen könnte („vertrauliche Informationen“).

2.    Die Verschwiegenheitspflicht gilt für alle vertraulichen Informationen, unabhängig von ihrer Quelle.

3.    Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen in keinem Umfang an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen sowie die Quelle der vertraulichen Informationen nicht ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der anderen Vertragspartei offenzulegen, mit Ausnahme von Subunternehmern, soweit dies für die Erfüllung des Vertrages erforderlich ist.
 
Innerhalb der Organisationsstrukturen der Vertragsparteien werden diese Informationen nur diesen Mitarbeitern und Vertretern der Vertragsparteien zugänglich gemacht, für die der Zugang durch ihre dienstliche Stellung oder ihre Beteiligung an der Vertragserfüllung gerechtfertigt ist.

4.    Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für gegenseitig mitgeteilte Informationen, die:
a)    der Vertragspartei vor ihrer Offenlegung durch die andere Vertragspartei rechtmäßig bekannt waren oder
b)    ohne jegliche Einschränkung in Bezug auf die Vertraulichkeit einer natürlichen oder juristischen Person durch eine Vertragspartei mitgeteilt wurden bzw.

c)    öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsklausel öffentlich bekannt gemacht wurden, oder
d)    aufgrund zwingender Rechtsvorschriften, rechtskräftiger oder sofort vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder Entscheidungen von Verwaltungsbehörden offengelegt werden müssen.

5.    Ist die Offenlegung vertraulicher Informationen erforderlich, so hat eine Vertragspartei die andere Vertragspartei unverzüglich und nach Möglichkeit noch vor der Offenlegung der vertraulichen Informationen über die Offenlegung der vertraulichen Informationen zu informieren und insbesondere die Grundlage dafür, die Stelle, gegenüber der die vertraulichen Informationen offengelegt werden sollen, und die Liste der offenzulegenden Informationen anzugeben.

6.   Im Falle eines Verstoßes einer der Vertragsparteien gegen den Grundsatz des Informationsschutzes, d. h. eines Verstoßes gegen ein Attribut der Informationssicherheit oder eine Kombination dieser Attribute, Vertraulichkeit, Integrität und/oder Verfügbarkeit, hat die geschädigte Vertragspartei das Recht, Schadensersatz gemäß den allgemeinen Vorschriften des Zivilgesetzbuchs, den Bestimmungen des EU-Rechts über den Schutz von nicht offengelegtem Geschäftswissen und den Bestimmungen des Gesetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs zu verlangen.

§11 Höhere Gewalt

Die Parteien haften nicht für Schäden im Zusammenhang mit dem Verstoß gegen diesen Vertrag aus Gründen, die sie nicht zu vertreten haben und die nicht vorhersehbar sind, insbesondere Epidemien, bewaffnete Konflikte, Aufstände oder Revolutionen, Streiks, Proteste, Brände, Naturereignisse und -katastrophen sowie andere Fälle höherer Gewalt.


§ 12 Streitigkeiten

1.    Die Bestimmungen des Vertrages und alle außervertraglichen Umstände oder Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Vertrag unterliegen dem polnischen Recht und werden nach diesem Recht ausgelegt.

2.    Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag ist die Stadt Chorzów.

3.    Alle Streitigkeiten, die sich aus der Vertragserfüllung ergeben, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit des polnischen ordentlichen Gerichts, das für den Sitz von MORIS zuständig ist, es sei denn, ausnahmslos geltende Rechtsvorschriften besagen etwas anderes.

§ 13 Schutz personenbezogener Daten

1.   Im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung werden personenbezogene Daten von Personen, die am Abschluss und an der Erfüllung des Vertrages beteiligt sind, von einer Partei der anderen Partei zur Verfügung gestellt. Die Bereitstellung personenbezogener Daten führt dazu, dass die Partei, der die personenbezogenen Daten bereitgestellt werden, zum Verantwortlichen für deren Verarbeitung wird, im Sinne von Artikel 4 Absatz 7 der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. der EU L.2016.119.1 vom 4. Mai 2016) (DSGVO), in der die Zwecke und Mittel ihrer Verarbeitung unter Berücksichtigung der sich aus Artikel 5 DSGVO ergebenden Grundsätze festgelegt werden.

2.    Personenbezogene Kundendaten werden zum Vertragsschluss und zur Vertragserfüllung verarbeitet, d. h. insbesondere: zur Aufnahme und Aufrechterhaltung eines regelmäßigen Kontakts zum Zweck der Vertragserfüllung, Erfüllung der sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen, Bereitstellung personenbezogener Daten, falls erforderlich, an Subunternehmer und andere Geschäftspartner, die an der Erfüllung des Vertrags beteiligt sind sowie Vereinbarung, wie die Verpflichtungen zu erfüllen sind.
 
3.    Im Zusammenhang mit der Bereitstellung personenbezogener Daten hat MORIS eine Informationspflicht gegenüber den Personen zu erfüllen, deren Daten erhoben werden. MORIS kommt der Informationspflicht gemäß Artikel 13 und Artikel 14 der DSGVO auf der Website https://moris.eu/ und auf der Website der Plattform nach.

§14 Schlussbestimmungen

1.    Für die von diesen AGB nicht geregelten Angelegenheiten gilt das allgemein anwendbare Recht.

2.    Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. 

3.    Sollte eine der Bestimmungen des Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist unverzüglich durch entsprechende Änderung oder Ergänzung des Vertrages durch eine wirksame und durchführbare zu ersetzen, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung verfolgten Regelungszielen der Parteien am nächsten kommt.

4.    Alle Bilder, Renderings oder Grafiken auf der Plattform sind urheberrechtlich geschützt und die damit verbundenen Urheber- und Eigentumsrechte gehören MORIS.   
5.    Die Produktbilder sind computergeneriert und können daher vom tatsächlichen Aussehen der gelieferten Waren abweichen.